|
Arbeitskreis Botulinumtoxin der DGN |
||||
|
|
|
|||
|
|
Richtlinien
zum Erwerb des Qualitätsnachweises "Qualifizierte
Botulinumtoxintherapie" Arbeitskreis Botulinumtoxin (AkBoNT) der Deutschen
Gesellschaft für Neurologie Sitz: Aukammallee 33, 65191 Wiesbaden, mail@botulinumtoxin.de www.botulinumtoxin.de Bitte beachten Sie, daß nach den Übergangsbestimmungen mit dem Stichtag 01.04.2006 keine Anerkennung älterer Nachweise (erbracht vor dem 01.04.06) für Fortbildungsveranstaltungen und Behandlungszeiträume - siehe Punkt 5, Abs. (d) und (e) der Richtlinie - mehr erfolgen kann. Das Curriculum ist neu zu durchlaufen. Präambel
Intramuskuläre und subkutane Injektionen von
Botulinumtoxin stellen die Therapie erster Wahl bei einer Reihe von
Erkrankungen dar, die entweder mit einer fokalen muskulären Hyperaktivität
oder einer Hyperaktivität sympathischer Efferenzen einhergehen. Auf dem
Boden weitreichender klinischer Erfahrungen und randomisierter
plazebokontrollierter klinischer Studien ist die Botulinumtoxintherapie in
vielen Ländern bei der zervikalen Dystonie, beim Blepharospasmus, Spasmus
hemifacialis, bei fokalen Spastizitätssyndromen und jüngst auch bei der
Hyperhidrose zugelassen. Für Indikationen, die noch im Rahmen von
Heilversuchen mit Botulinumtoxin behandelt werden, liegen umfangreiche
klinische Studien vor, die in der Zukunft zu einer Erweiterung des
zugelassenen Indikationsspektrums von Botulinumtoxin-Injektionen führen
werden. Auf dem Boden des nicht unerheblichen Nebenwirkungsspektrums und
der ausgeprägten Abhängigkeit der Wirksamkeit der Therapie vom
Erfahrungs- und Ausbildungsstand des Therapeuten ergibt sich die
Notwendigkeit zur Qualitätssicherung dieser überaus wirksamen, aber auch
nicht ungefährlichen Therapie, ein standardisiertes Ausbildungscurriculum
sowie Kriterien für den Erhalt eines Qualitätsnachweises zur
qualifizierten Botulinumtoxintherapie zu etablieren. Die vorgeschlagenen
Richtlinien wurden in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für
Neurologie durch den Arbeitskreis Botulinumtoxin erarbeitet. Grundvoraussetzungen Der Qualitätsnachweis kann erworben werden durch
approbierte Ärzte, die bei Beginn der Ausbildung bereits über eine
mindestens dreijährige klinische Ausbildung verfügen und im Rahmen
dieser Tätigkeit Kenntnisse zur Pathophysiologie, Klinik und gängigen
Therapie von Dystonien, spastischen Syndromen und vegetativen
Funktionssyndromen (Bescheinigung des klinischen Ausbilders) erworben
haben. Elemente
des Ausbildungscurriculums Neben der bereits absolvierten klinischen
Ausbildung beinhaltet das Curriculum zur zertifizierten Durchführung der
qualifizierten Botulinumtoxintherapie (1)
eine Basisausbildung mit Konzentration auf die theoretischen
Grundlagen der Botulinumtoxintherapie (2) eine praxisorientierte Ausbildung durch kontinuierliche Tätigkeit
bzw. Hospitationen in einem zertifizierten Behandlungszentrum oder durch
Teilnahme an praxisorientierten zertifizierten Ausbildungssymposien und
(3)
eine erfolgreiche eigenständige Durchführung der
Botulinumtoxintherapie an einer vorgegebenen Zahl von Patienten mit
standardisierter Dokumentation des Behandlungsplanes, des zur Anwendung
gekommenen Injektionsschemas und der Quantifizierung der
Behandlungserfolge sowie der aufgetretenen Nebenwirkungen. 1.
Basisausbildung Die Basisausbildung dient dem Erwerb der
Grundlagenkenntnisse zur Durchführung der Botulinumtoxintherapie bei
zervikalen Dystonien, Blepharospasmus, Spasmus hemifacialis, spastischen
Syndromen und der Hyperhidrose. Vermittelt werden sollen die Pharmakologie
der Botulinumtoxin-Wirkung, die spezielle Klinik der zu behandelnden
Syndrome, die Algorithmen für die Erstellung von Behandlungsplänen, der
Injektionsstrategien und -techniken auf der Basis der speziellen Anatomie,
der Dosis-Wirkung-Beziehung, der Genese und Behandlung von Nebenwirkungen
sowie die Erkennung von sekundärem Therapieversagen auf dem Boden einer
Antikörperbildung. Im Rahmen der Basisausbildung ist die Teilnahme an
zertifizierten Kongressen, Symposien und Fortbildungsveranstaltungen mit
einer kumulierten Gesamtdauer von 12 Stunden erforderlich. Die
Indikationsgebiete zervikale Dystonie, Blepharospasmus, Spasmus
hemifacialis, spastische Syndrome und Hyperhidrose müssen im Rahmen der
besuchten Veranstaltungen adäquat repräsentiert sein
(Teilnahmebescheinigungen und Programmdarstellungen). 2.
Praxisorientierte Fortbildungsveranstaltungen, kontinuierliche Tätigkeit
bzw. Hospitation in zertifizierten Behandlungszentren Dieser Abschnitt des Curriculums umfasst eine
kumulative Ausbildungsdauer von 24 Stunden. Anerkannt werden die Teilnahme
an praxisorientierten zertifizierten Fortbildungen (Teilnahmebescheinigung
und Programmdarstellung) bzw. Hospitationen in zertifizierten
Behandlungszentren (Bescheinigung des Leiters eines zertifizierten
Ausbildungszentrums). Die Zertifizierung einer praxisorientierten
Fortbildung wird auf Antrag der Organisatoren nach Prüfung durch den
Vorstand des Arbeitskreises vollzogen. Bei Absolvierung dieses
Ausbildungsschrittes muss sichergestellt sein, dass die verschiedenen
beantragten Behandlungsindikationen adäquat repräsentiert sind. Die
Ausbildung kann ausschließlich durch Hospitationen oder Besuch von
praxisorientierten Ausbildungsveranstaltungen oder auch durch Kombination
dieser Ausbildungselemente vollzogen werden. Antragsteller, die in zertifizierten
Behandlungszentren tätig sind, können die praxisbezogene Ausbildung
ersatzweise über den Nachweis einer kontinuierlichen Mitarbeit in den
"Botulinumtoxin-Sprechstunden" über 3 Monate anerkannt bekommen
(Bescheinigung des Leiters eines zertifizierten Ausbildungszentrums). 3.
Selbständige Durchführung der Botulinumtoxintherapie mit Dokumentation
des Behandlungsplanes, des Injektionsschemas, der Erfassung des
Therapieeffektes sowie der aufgetretenen Nebenwirkungen Nach Absolvierung der Ausbildungsabschnitte zu 1.
und 2. sollen eigenständig 20 Patienten mit zervikaler Dystonie, 15
Patienten mit Blepharospasmus, 10 Patienten mit Spasmus hemifacialis, 20
Patienten mit einem spastischen Syndrom und 10 Patienten mit axillärer,
palmarer oder plantarer Hyperhidrose behandelt werden. Auf dem Boden einer
standardisierten Dokumentationsstrategie (wird durch den Arbeitskreis
vorgegeben) wird durch den Vorstand des Arbeitskreises die ordnungsgemäße
Durchführung der Botulinumtoxintherapie attestiert. Bei inadäquater
Durchführung oder Dokumentation der selbständig behandelten Patienten
kann der Vorstand eine Nachdokumentation bzw. die selbständige Behandlung
weiterer Patienten vor Erhalt des Qualitätsnachweises empfehlen. 4.
Umfang des Qualitätsnachweises Es kann sowohl der Qualitätsnachweis für alle zugelassenen Indikationen als auch für einzelne zugelassene Indikationen beantragt werden. Die Beantragung eines Qualitätsnachweises für spezifische Indikationsbereiche ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Antragsteller in Teilbereichen des neurologischen Fachgebietes tätig ist oder sich in einer Gebietsarztausbildung für Augenheilkunde, rehabilitative Medizin, Orthopädie, Dermatologie, Allgemeinmedizin etc. befindet. In diesem Falle können sich die Elemente der Basisausbildung, der Absolvierung praxisorientierter Fortbildungsveranstaltungen bzw. einer Hospitation an zertifizierten Behandlungszentren und der selbständigen Durchführung der Botulinumtoxintherapie auf den beantragten Bereich konzentrieren (Basisausbildung 4 Stunden/Indikation; praxisorientierte Ausbildung und eigenständige Durchführung der Botulinumtoxintherapie nur für die beantragten Indikationen). Es sind Teilspezifizierungen für folgende Indikationsbereiche vorgesehen: 5.
Beantragung und Erteilung des Qualitätsnachweises Nach Ableistung der Ausbildung zu 1. bis 3. kann
die Erteilung des Qualitätsnachweises "Qualifizierte
Botulinumtoxintherapie" beim Vorstand des Arbeitskreises
Botulinumtoxin der Deutschen Gesellschaft für Neurologie beantragt
werden. Folgende Unterlagen müssen vorliegen. (a)
Curriculum vitae (b)
Bescheinigung über die Ableistung einer mindestens dreijährigen
klinischen Ausbildung (c)
Teilnahmebescheinigungen und Programmdarstellungen zur
Basisausbildung (d) Teilnahmebescheinigung und Programmdarstellung bzw. Bescheinigung
des Leiters eines zertifizierten Ausbildungszentrums zum
Ausbildungselement zu 2.
(e)
vollständige Dokumentation über die selbständige Durchführung
der Botulinumtoxintherapie Der Qualitätsnachweis wird je nach Antragstellung
für alle zugelassenen Indikationen oder für spezielle
Indikationsbereiche nach mehrheitlichem Beschluss des Vorstandes des
Arbeitskreises Botulinumtoxin erteilt.
Rostock, 23.01.2007 |
|||